AGB`s

Bei Privatkursen gilt keine Altersbeschränkung solange ein Erziehungsberechtiger dabei ist.
Bei Buchung ist dem Veranstalter mitzuteilen, dass der Teilnehmer minderjährig ist. Die Haftungsverzichterklärung muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.


1.Teilnahmevoraussetzungen / Veranstaltungsdurchführung

Mindestalter für einen Fahrtechnikkurs: Ausnahme spezielle Kurse für Kinder

Level 1 Kurse ab 14 Jahren
Level 2 Kurse ab 14 Jahren
Level 3 Kurse ab 15Jahren
Dropkurs ab 15 Jahren

 

Sämtliche Mountainbiketouren sowie Fahrtechnikseminare und sonstige Veranstaltungen von Trailscout-saar betreffen die Risikosportart Mountainbiken, die mit erhöhten Gefahren und sehr hohen körperlichen Belastungen verbunden ist. Hierbei hat Trailscout-saar auf die körperliche Eignung, Gesundheit, Kondition, Fahrtechnik, Tempo-Parameter, Material, insb. Mountainbike und Bekleidung, des Kunden keinerlei Einfluss. Betreffend vorgenannter Punkte erfolgt die Teilnahme jedes Kunden auf eigene Gefahr und mit eigenem Material. Aus Sicherheitsgründen ist Voraussetzung jeder Veranstaltung, dass der Kunde nur mit einem fahrsicheren, völlig intakten Mountainbike, dazugehörigem Material sowie Sicherheitshelm an einer Veranstaltung teilnimmt. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, gegenüber Trailscout-saar, dass er die entsprechenden vorgenannten Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt, insb. keine ärztlichen Bedenken gegen seine Teilnahme sowie des von ihm gewählten Leistungsniveaus der Veranstaltung bestehen. Eventuelle Erkrankungen, z.B. Herzerkrankungen, Kreislauferkrankungen, Diabetes, schwere Allergien, Organtransplantationen oder ähnliche Erkrankungen sind vor/bei Teilnahmebuchung durch den Kunden ausdrücklich gegenüber Trailscout-saar schriftlich mitzuteilen. Kein Kunde hat Anspruch auf ein bestimmtes Leistungsniveau oder fahrtechnisches Können einer Gruppe im Rahmen einer gebuchten Gruppenveranstaltung, da sich dieses nur am Niveau und Können der jeweiligen Kunden ausrichten kann, auf das Trailscout-saar keinerlei Einfluss hat.

Ich empfehle eine private Unfallversicherung im Voraus abzuschließen um im Falle einer Verletzung abgesichert zu sein.

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Vertragsabschluss:

Mit der Anmeldung über das Buchungsformular, per E-Mail, mündlich oder telefonisch, bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Bestätigung über die Annahme des Vertrages incl. der Rechnung. Die Bestätigung wird per E-Mail an den Kunden verschickt, die Rechnung kommt mit der Post.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung/Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Trailscout-saar vor, an das dieser zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde, Trailscout-saar innerhalb der vorgenannten Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2.2. Im Fall einer Gruppenanmeldung hat der Hauptanmelder-Kunde für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Vertragsgrundlage, Leistungen

Die von Trailscout-saar geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der zugrundeliegende Ausschreibung auf der Webseite. Eventuelle besondere Nebenvereinbarungen mit Trailscout-saar bedürfen der Schriftform. Desweiteren kann eine geringfügige Abweichung des Ausgeschriebenen Programms erfolgen.

 
4. Bezahlung:

Die Bezahlung für die von Trailscout-saar erbrachte Leistung ist direkt an das in der Rechnung aufgeführte Bankkonto zu zahlen. Die Bezahlung ist mit Vertragsschluss sofort fällig und ist nach Vertragsschluss innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.

4.2. Zahlt der Kunde nicht entsprechend der Fälligkeit, so ist Trailscout-saar berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde hat ohne vollständige Rechnungs-Bezahlung keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung.


5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Trailscout-saar nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Als zulässige Änderungsgründe gelten insbesondere notwendige Programm-, oder Touranpassungen aufgrund äußerer Umstände, wie z.B. wetterbedingte notwendige Änderungen zur Wahrung der Sicherheit des Kunden, Wegveränderungen, Wegesperrungen, Notfälle aufgrund plötzlich eintretenden Erkrankungen/Unfälle von Kunden, höhere Gewalt (z.B. Streiks, Unruhen) oder die im Einzelfall vorhandene Gruppenleistungsfähigkeit. Trailscout-saar ist verpflichtet, dem Kunden erhebliche Vertragsänderungen unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung im Sinne der Ziffer 5.1. ist der Kunde berechtigt, dieser zuzustimmen (auch mündlich während eines Kurses) und sie somit als vertragsgemäß anzuerkennen, alternativ unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn Trailscout-saar in der Lage ist, eine solche gleichwertige Veranstaltung -ohne Mehrpreis- aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Trailscout-saar über die wesentliche Änderung der Leistung oder die Absage der Veranstaltung dieser ggü. geltend zu machen.

 

6. Veranstaltungsrücktritt des Kunden / Umbuchung / Zusatzkosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gegenüber Trailscout-saar von der Veranstaltung zurücktreten. Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn zurück oder nimmt nicht an der Veranstaltung teil, verliert Trailscout-saar den Anspruch auf Zahlung des Veranstaltungspreises, kann aber eine angemessen Entschädigung für die bis zum Rücktritt u.a. getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen, ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis vom Kunden verlangen. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn zeitlich gestaffelt und in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreises pauschaliert, gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen sind berücksichtigt. Die Pauschale berechnet sich nach dem Reise-Endpreis des betroffenen Kunden und Zugang der Rücktrittserklärung wie folgt:

Bei einem erfolgten Rücktritt wird die Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Rücktrittserklärung beim Veranstalter 14 Tage vor dem Kurstermin zugegangen ist.

ab 14. bis 03. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 %
ab 02 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte vorstehende Pauschale entstanden ist. Kosten für Sonderleistungen, z.B. Seilbahnen, Transfers, können nicht erstattet werden.

 

Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung.

6.2. Das Recht des Kunden eines Ersatzteilnehmers bleibt unberührt. Trailscout-saar ist in diesem Fall berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die Bearbeitungskosten betragen 35,00 € / Kunde. Ersatzteilnehmer wie auch Kunde haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis. Trailscout-saar kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen und Voraussetzungen in Bezug auf die Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder versicherungstechnische Gründe entgegenstehen.

6.3. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen, z.B. von Veranstaltungstermin besteht nicht. Ist eine Umbuchung/Statusänderung auf Kundenwunsch durch Trailscout-saar möglich, kann Trailscout-saar eine Kostenpauschale vom Kunden in Höhe von 35,00 €/Fall verlangen.
Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nur nach vorherigem Veranstaltungsrücktritt von der gebuchten Veranstaltung/Reise zu den vorgenannten Rücktrittsbedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.



6.4. Kurse sind kostenfrei stornierbar wenn dies spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt wird. Bei späterem Veranstaltungsrücktritt ist die Kursgebühr ggf. zu 100 % zur Zahlung fällig.(siehe Staffelung 6.1) Jegliche Aufwandskosten bzgl. der Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Trailscout-saar übernimmt diese auch dann nicht, sollte eine kurzfristige Eventabsage erfolgen. z.Bsp. Kursleiterausfall / wetterbedingt usw.

 

 

7. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt durch Trailscout-saar, Reiseleistungsveränderung mit Kundeneinverständnis

7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und/oder in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bei Veranstaltungen nicht erreicht, ist Trailscout-saar berechtigt, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Kunden unverzüglich ab Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl zu erklären.
Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen Trailscout-saar bestehen nicht.

 

8. Kündigung wegen besonderer Umstände

8.1. Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und kann dies nicht durch eine zulässige Leistungsänderung im Sinne der Ziffer 5 behoben werden, so können sowohl der Kunde als auch Trailscout-saar den Veranstaltungsvertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann Trailscout-saar für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten einer Rückbeforderung, soweit geschuldet, sind von den Parteien je hälftig zu tragen, sonstige Mehrkosten von Trailscout-saar.

8.2. Trailscout-saar kann aus wichtigem Grund vor Veranstaltungsantritt oder noch während der Veranstaltung jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen

 

8.3. Trailscout-saar kann den Veranstaltungsvertrag insb. ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer mündlichen Abmahnung nachhaltig die Veranstaltung stört oder er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen sowie Anforderungen der Veranstaltung nicht erfüllt. Dies gilt sowohl betreffend der Gesundheit, der Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit durch den Kunden, einer konditionelle oder fahrtechnische Überforderung und/oder der Mangelhaftigkeit des Materials des Kunden. Dies gilt insb. für den Fall, dass Kunden den Weisungen des Guides zur Erhaltung der Sicherheit trotz Abmahnung nicht Folge leisten. Stellt Trailscout-saar während einer Veranstaltung insb. eine körperliche, konditionelle oder fahrtechnische Überforderung des Kunden fest, kann sie vor Ausspruch der Kündigung dem Kunden als milderes Mittel anbieten, dass dieser zu seinem eigenen Schutz die Fahrstrecke z.B. mittels eines GPS Gerätes auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung eigenständig ohne Führung durch einen Guide, jedoch entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, konditionelle und fahrtechnischen Fähigkeiten fährt. Kündigt Trailscout-saar aufgrund vorgenannter Gründe, so behält sie den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, einschließlich möglicher von den Leistungsträgern zu erstattender Beträge, nachweisbar anrechnen lassen.


9. Obliegenheiten des Kunden, Mängel

9.1. Wird die Veranstaltungsleistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, unverzüglich selbst anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie müssen Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Guide oder Trainer zur Kenntnis geben. Trailscout-saar kann die Abhilfe verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Leistet Trailscout-saar bei begründetem Abhilfeverlangen nicht innerhalb der vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Trailscout-saar Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden notwendig ist.

9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Veranstaltungspreises geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.

9.3. Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Veranstaltung oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder erheblich beeinträchtigt und hat Trailscout-saar die vom Kunden bestimmte angemessen Frist zur Abhilfe ergebnislos verstreichen lassen, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Trailscout-saar verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.


10. Rechte und Pflichten der örtlichen Beauftragten

Reiseleitung/Guides von Trailscout-saar sind beauftragt, während der Veranstaltung Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen, für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist, sowie Kündigungen gem. Ziffer 8.3 auszusprechen. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen Trailscout-saar anzuerkennen

 

 

11. Haftung, Haftungsausschluss von Trailscout-saar

11.0.1

Mit buchung eines Kurses entbinde ich den Guide Christian Latz, seine Vertreter und Hilfspersonen von Haftungsansprüchen für Schäden jeglicher Art aus der angegebenen Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Kunde ist selbst für seine Fahrweise verantwortlich und ihm ist bewusst, dass während der Fahrtechnikkurse/-touren grundsätzlich ein Verunfallungsrisiko und damit einhergehende Sachschäden sowie ein mögliches Verletzungsrisiko (gleich welcher Art, d.h. leichtere bis hin zu lebensbedrohende Verletzungen) nicht ausgeschlossen werden kann.


 


11.1. Die vertragliche Haftung von Trailscout-saar für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Trailscout-saar für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von Trailscout-saar auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis des Kunden beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Veranstaltung/Reise.

11.2. Trailscout-saar haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Tritt ein Mangel ein, ist dieser unmittelbar direkt dem durchführendem Unternehmen (noch vor Ort) anzuzeigen. Eine etwaige Haftung von Trailscout-saar wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler, soweit sie als solche auftritt, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

11.3. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Trailscout-saar als Veranstalter ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die vom einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.

 

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1. Der Kunde hat etwaige Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes durch Trailscout-saar zu beachten, da er für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich ist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, Trailscout-saar hat nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kunde im Besitz eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Passes bzw. Personalausweises ist. Ist der Kunde Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, muss er andere Bestimmungen beachten. Solche Bestimmungen sind ausschließlich durch den Kunden bei dem zuständigen Konsulat zu erfragen.

12.2. Trailscout-saar haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Trailscout-saar sich hierzu vertraglich verpflichtet hat, es sei denn, dass die Verzögerung durch Trailscout-saar zu vertreten ist.

 

 

13. Datenschutz, Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, die zur Abwicklung der Veranstaltung des Kunden notwendig sind. Diese und sind durch Trailscout-saar zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten des Kunden zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken, insb. auch der Nutzung von Lichtbildern von Veranstaltungen auf denen der Kunde abgebildet ist, kann der Kunde jederzeit durch Mitteilung an Trailscout-saar widersprechen. Datenübermittlungen an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

13.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Trailscout-saar findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Trailscout-saar im Ausland für die Haftung von Trailscout-saar dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3. Der Kunde kann Trailscout-saar nur am Sitz von Trailscout-saar verklagen. Für Klagen von Trailscout-saar gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner von Trailscout-saar die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Trailscout-saar vereinbart.

13.4. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

13.5. Datenschutzerklärung bzgl. Facebook Button
Auf unserer Website sind Verweise (Links) auf das externe soziale Netzwerk Facebook enthalten. Dieser Internetauftritt wird ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Verweise sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht (es werden keine Facebook-Plugin genutzt).
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